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Sozialleistungen

Alle großen Kliniken und viele Krankenhäuser bieten ihren Patient:innen und deren Angehörigen während des stationären Aufenthaltes über den Sozialdienst eine Beratung an. Die persönliche Zuwendung der Mitarbeiter:innen der Kliniken wirkt wohltuend und stellt für die Betroffenen eine wichtige Möglichkeit der Entlastung dar, die in jedem Fall genutzt werden sollte. Speziell informiert der Sozialdienst über folgende Themen:

  • Krankengeld, Übergangsgeld
  • Rehabilitation: Möglichkeiten der Anschlussheilbehandlung (AHB)
  • Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Familienpflege
  • Heil- und Hilfsmittel (Zuzahlungen)
  • Fahrgeld
  • Schwerbehindertengesetz/Schwerbehindertenausweis
  • Wirtschaftliche Absicherung
  • Härtefälle
  • Pflegekosten
  • Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Adressen des allgemeinen Härtefonds und Stiftungen, Spenden

Sie sollten in jedem Fall Ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen. Vielleicht gibt es auch für Sie Entlastungen an der einen oder anderen Stelle!

 

Schwerbehindertenausweis - beantragen oder nicht?

Viele Menschen schrecken schon vor dem Wort zurück: Schwerbehindertenausweis. Doch Krebspatient:innen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine langfristige Behinderung erwartet, können beim Versorgungsamt einen Antrag stellen und haben in der Folge eine Reihe von Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung.

Was man wissen sollte: Bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent besteht für Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Zusatzurlaub sowie erhöhter Kündigungsschutz. Und nicht nur das: Für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen gibt es gegebenenfalls eine Option auf: „Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, das sind beispielsweise Reisekosten, Arbeitsausrüstung, Fahrkostenbeihilfe, Umzugskosten, etc. „Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, z.B. Unterhaltsgeld, Lehrgangsgebühren, etc. Daneben gibt es in bestimmten Fällen Zuschüsse zur Erst- und Ersatzbeschaffung beziehungsweise Neubeschaffung eines Autos und Beihilfe zu einer Haushaltshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es weitere Hilfen, u. a. Steuerermäßigungen, Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr sowie mögliche Reduzierung von Telefon-, Funk- und Fernsehgebühren und verminderte Eintrittsgelder in Museen, Kinos, Tierparks, Ausstellungen usw. Jede Krankheit/Krebsart wird aufgrund ihrer Auswirkung anders und individuell beurteilt. Bei manchen Krebsarten wird der Betroffene mit 100 Prozent als Grad der Behinderung eingestuft.

Einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte:r stellt man am besten formell mit einem Antragsformular, das bei der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung und den Versorgungsämtern erhältlich ist. Die Erstellung dauert in der Regel fünf bis sechs Monate. Falls der Schwerbehindertenstatus anerkannt wird, hat der Ausweis zunächst eine Gültigkeit von 5 Jahren. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter anderem bei:

www.bfa.de (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)

https://www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

www.vdk.de (Sozialverband VDK)

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