Klassische FIRMENSPENDE:
Auf schriftliche Anfrage des Vereins, prüft das Unternehmen die Spendenanfrage und leistet eine Spende gegen Spendenquittung. Diese Förderform findet ohne jegliche Leistung und Gegenleistung statt.
„Unrestricted Educational Grant" (ZUWENDUNG):
Dieser Förderform ist der Spende ähnlich und wird vom Verein angefragt für Maßnahmen, welche Patienten bzgl. ihrer Erkrankung informieren bzw. weiterbilden sollen. Dies können Maßnahmen sein - meist in Form von Veranstaltungen - aber auch in den Bereichen Print-Medien oder Neue Medien. Hier ist die einzige „Gegenleistung", dass das jew. Unternehmen als „Geber" des Grants (Förderer) genannt wird.
Projekt-Sponsoring (Sponsorschaft für definierte Projekte):
Für jede Form des Projekt-Sponsorings erfolgt eine schriftliche Anfrage mit Projektbeschreibung durch den Verein. Projekt-Sponsoring wird immer schriftlich vereinbart und es werden u. a. in den Verträgen Leistungen und Gegenleistungen vereinbart. Alle Gegenleistungen orientieren sich immer an dem für die Industrie geltenden Kodex und an den eigenen Förderrichtlinien
des Lebenshauses. Gegenleistung bedeutet nie, dass den Unternehmen irgendein Einfluss auf das Projekt oder ein Mitsprache- oder ein Mitgestaltungsrecht eingeräumt wird.
Dies gilt für ALLE von Verein Das Lebenshaus e.V. durchgeführtem Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte:
Alle Kooperationsprojekte mit forschenden Pharmaunternehmen werden vom Verein Das Lebenshaus e.V. selbst konzipiert, ausgearbeitet, eingehend geprüft, verhandelt und ohne jegliche Einflussnahme der Unternehmen durchgeführt. Die Projekte haben keinerlei Umsatz-, Absatz- oder Produktbezüge.
Teilnahme an Maßnahmen, Aktivitäten und Projekten der Industrie:
Hierbei handelt es sich fast immer um Projekte in welchen, Das Lebenshaus e.V. unabhängig als Interessenvertreter der Patientenschaft auftritt und deren Situation, Probleme, Herausforderungen, Kritiken, Erfahrungen, Wünsche, Bedürfnisse u. v. m. einbringt. Dies erfolgt beispielsweise:
- um mehr Wissen oder Verständnis bei den Unternehmen zu erzielen,
- zu helfen, die Situationen für Betroffene zu verbessern oder
- zu prüfen bzw. zu beraten, ob beispielsweise Informationsmaterialen für Betroffene überhaupt verständlich oder geeignet sind.
In der Regel erfolgt dies in Form von Beratungen durch die Patientenorganisation oder Mitarbeit in sogenannten „Advisory Boards", meist bestehend aus medizinischen Experten, Pflegekräfte und Patientenvertretern.
Andere Projekte sind z.B. Veranstaltungen, Kongresse oder Pressegespräche, in welchen Das Lebenshaus e.V. in Vorträgen die Erfahrungen und Sichtweise der Patienten vermittelt.
Übrigens: Diese Interessenvertretung nimmt Das Lebenshaus e.V. nicht nur in Bezug auf die forschende Pharmaindustrie wahr, sondern auch gegenüber Experten-Gremien, Fachgesellschaften oder in Beiräten größerer Behandlungszentren.

